Dr. Richard Kindling — Medienanwalt und Gründer von KINDLING MEDIENRECHT

— Kanzlei

Dr. Richard Kindling

Medienanwalt & Gründer von
KINDLING MEDIENRECHT.

Die relevanten Fragen entstehen dort, wo Kreativität, Sichtbarkeit und Kommunikation rechtliche Konsequenzen entfalten.

Genau an diesen Schnittstellen berate ich Kreative, Unternehmen, Marken und institutionelle Akteure.

— Haltung

Juristische Praxis.
Digitale Gegenwart.

Mein Fokus liegt auf den rechtlichen Herausforderungen digitaler Kommunikation, der Creator Economy, künstlicher Intelligenz sowie Gesundheits- und politischer Kommunikation.

Dabei verbinde ich juristische Präzision mit einem Verständnis für digitale Geschäftsmodelle, Plattformmechaniken und öffentliche Kommunikation.

Ziel meiner Beratung sind rechtssichere, wirtschaftlich tragfähige und strategisch durchdachte Lösungen.

— Profil

Als Gründer von KINDLING MEDIENRECHT berate ich bundesweit Unternehmen, Agenturen, Creator, Medfluencer, öffentliche Institutionen und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

Die Beratungsschwerpunkte liegen insbesondere im Vertragsrecht, Wettbewerbs- und Werberecht, Urheberrecht, Presse- und Äußerungsrecht sowie Markenrecht.

Inhaltlich begleiten diese Rechtsgebiete Mandate an den Schnittstellen von Social Media, Creator Economy, künstlicher Intelligenz, Gesundheitskommunikation und digitaler Öffentlichkeit.

— Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn mit Schwerpunkt im Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht. Anschließend Promotion im Medienrecht mit einer Dissertation zum Rundfunkrecht und Livestreaming.

Das Referendariat führte unter anderem zur Staatsanwaltschaft Köln — dort in die Abteilungen Staatsschutz und Pressesachen — sowie zum Deutschlandradio und einem Startup im Bereich MedTech.

Richard Kindling war Sachverständiger vor der Kinderkommission des Deutschen Bundestages zu den rechtlichen Fragen der digitalen Öffentlichkeit im Zusammenhang mit Kinderfotos und -videos in sozialen Medien.

Vor der Gründung der eigenen Kanzlei war Richard Kindling zuletzt als Senior Associate in einer renommierten Medienkanzlei tätig.

Mit KINDLING MEDIENRECHT verfolgt er heute den Anspruch einer Boutique-Beratung für die rechtlichen Fragen der digitalen Gegenwart.

— Haltung

Digitale Kommunikation hat tiefgreifende Relevanz und verändert sich schneller als das Recht.

Meine Aufgabe sehe ich darin, beide Welten zusammenzubringen — juristisch präzise, strategisch und mit Verständnis für die Mechaniken digitaler Öffentlichkeit.

Dr. Richard Kindling

— Publikationen & Medien

Publikationen
& Medien.

Ausgewählte Fachbeiträge, Anmerkungen und Gutachten.

  • Aufsatz

    Medfluencer – Ungleiche Regulierung gesundheitsbezogener Inhalte in sozialen Medien

    WRP – Wettbewerb in Recht und Praxis 2026, 143 (Heft 2/2026, S. 143–147)

  • Urteilsanmerkung

    Unzulässige Produktwerbung eines Arztes auf Instagram

    GRUR-Prax 2026, 227 (Anm. zu LG Karlsruhe, Urt. v. 6.11.2025 – 14 O 19/25 KfH)

  • Urteilsanmerkung

    Bezeichnung „Arzt für ästhetische Eingriffe“ ist irreführend

    GRUR-Prax 2024, 790 (Anm. zu LG Bochum, Urt. v. 20.12.2023 – 13 O 74/23)

  • Dissertation

    Reformbedarf des Rundfunkrechts unter besonderer Berücksichtigung des Livestreamings im Internet

    Logos Verlag Berlin, 2023 (zugl. Diss. Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn)

  • Rechtsgutachten

    Kindeswohlgefährdung durch kommerzielle Veröffentlichung von Kinderfotos und -videos im Internet

    Rechtsgutachten (mit J. Claßen / L. Schwob), hrsg. Deutsches Kinderhilfswerk / Campact, Dezember 2024

  • Blog-Beitrag

    Kinderfotos und -videos im Internet

    Blog der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht (TH Köln), 28.11.2023

  • Podcast

    Content Creator Club Cologne

    Content Creator Club Cologne, Folge #7 mit Dr. Richard Kindling – Medienanwalt über Medienrecht in der Content Economy

— Rechtsgebiete

Rechtsgebiete.

Beratung und Vertretung an den Schnittstellen der digitalen Kommunikation. Jedes Rechtsgebiet bündelt die dazu passenden Beiträge aus dem KM Journal.