
KI und Urheberrecht: Wem gehört der Output generativer Systeme?
KI-generierter Content ist ohne wesentlichen menschlichen Schöpfungsbeitrag urheberrechtlich nicht schutzfähig — er liegt im Zweifel in der Gemeinfreiheit und kann von jedem genutzt werden. Schutz kann entstehen, wenn der menschliche Beitrag das Ergebnis erkennbar prägt: durch iterative Steuerung, präzises Prompting über mehrere Schritte oder substanzielle Nachbearbeitung. Der Prompt allein genügt nicht. Diese Linien haben drei deutsche Gerichte 2025 und 2026 gezogen. Für die Praxis folgt daraus

