
Behörden auf Social Media: Welche rechtlichen Regeln für öffentliche Institutionen gelten
Öffentliche Institutionen dürfen auf Social Media kommunizieren — aber unter strengeren Regeln als private Anbieter. Es gelten vier zentrale Anforderungen: das Neutralitätsgebot (keine Nutzung von Amtsaccounts für Parteienwerbung, insbesondere im Wahlkampf), die DSGVO (Behörden tragen als Seitenbetreiber eine Mitverantwortung für die Datenverarbeitung der Plattformen und brauchen eine spezifische öffentlich-rechtliche Rechtsgrundlage), die Impressumspflicht nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
