Wer Musik ohne entsprechende Lizenz für kommerzielle TikTok-Videos verwendet, riskiert hohe Schadensersatzforderungen. Doch wie hoch darf der Schadensersatz ausfallen? Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Klage über 95.750 Euro wegen der Nutzung eines bekannten Songs in einem TikTok-Video vollständig abgewiesen. Obwohl das Gericht eine schuldhafte Urheberrechtsverletzung angenommen hat, scheiterte die Klage an der fehlenden Grundlage für die Berechnung des Schadensersatzes (LG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.09.2026 – 2-06 O 424/25).

Worum ging es?

Ein Unternehmen, das eine Abnehm- und Ernährungs-App betreibt, hatte den bekannten Song „Freed from Desire“ in der Version von Gala in einem 14 Sekunden langen TikTok-Video verwendet. Eine entsprechende Lizenz für die kommerzielle Nutzung lag nicht vor. Das Musikstück war zwar in der allgemeinen TikTok-Musikbibliothek verfügbar, gehörte aber nicht zu den „Kommerziellen Sounds“. Nach den im Urteil wiedergegebenen Nutzungsbedingungen durfte es ohne gesonderten Rechteerwerb nicht zu kommerziellen Zwecken eingesetzt werden.

Die Rechteinhaberseite verlangte daraufhin 95.750 Euro Schadensersatz. Grundlage der Berechnung war ein angesetzter Lizenzsatz von 250 Euro pro Tag, multipliziert mit einer Veröffentlichungsdauer von 383 Tagen.

Wie hat das Landgericht Frankfurt entschieden?

Das Landgericht Frankfurt am Main wies die Klage vollständig ab. Dabei stellte das Gericht zunächst fest, dass die Verwendung des Musikstücks eine schuldhafte Urheberrechtsverletzung darstellte. Die kommerzielle Nutzung war also keineswegs erlaubt. Das Unternehmen durfte sich nicht darauf verlassen, dass ein auf TikTok verfügbarer Sound auch für die eigene Werbung genutzt werden durfte.

Entscheidend war jedoch die Frage, wie der entstandene Schaden zu berechnen ist. Bei einer Urheberrechtsverletzung kann der Schadensersatz nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet werden (§ 97 Abs. 2 UrhG). Maßgeblich ist dabei, welche Vergütung vernünftige Vertragsparteien für die konkrete Nutzung vereinbart hätten. Es geht um den objektiven Wert der Nutzungsberechtigung – nicht um einen Betrag, den die Rechteinhaberseite nachträglich frei festlegen kann.

Warum scheiterte die Schadensberechnung?

Die Klägerseite konnte nicht ausreichend darlegen, dass der geforderte Lizenzsatz von 250 Euro pro Tag einer tatsächlich praktizierten oder branchenüblichen Lizenzvergütung entsprach. Auch die pauschale Multiplikation dieses Tagessatzes mit der gesamten Veröffentlichungsdauer überzeugte das Gericht nicht.

Das bedeutet allerdings nicht, dass Schadensersatz ohne eine etablierte Lizenzpraxis grundsätzlich ausgeschlossen wäre. Fehlen unmittelbar anwendbare Lizenzsätze, können vergleichbare Vergütungen und die konkreten Umstände des Einzelfalls eine Schätzung ermöglichen. Dafür braucht das Gericht jedoch belastbare Anhaltspunkte für den wirtschaftlichen Wert und die Art sowie Intensität der Nutzung.

Im entschiedenen Fall fehlte eine tragfähige Grundlage für die geforderte Summe. Das Gericht sah sich deshalb nicht in der Lage, den Schaden auf Grundlage von § 287 ZPO zu schätzen. Die Klage wurde trotz festgestellter Urheberrechtsverletzung abgewiesen.

Was bedeutet das Urteil für Unternehmen und Creator?

Die Entscheidung zeigt, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht automatisch einen Schadensersatzanspruch in der geforderten Höhe begründet. Wer Schadensersatz nach der Lizenzanalogie verlangt, muss nachvollziehbar darlegen, auf welcher Grundlage sich die geltend gemachte Lizenzvergütung berechnet. Pauschale Tagessätze und deren Hochrechnung auf die Dauer einer Veröffentlichung reichen dafür nicht ohne Weiteres aus.

Das Urteil ist kein Freibrief für die kommerzielle Nutzung von Musik auf TikTok oder anderen Social-Media-Plattformen. Unternehmen, Agenturen und Creator müssen weiterhin sicherstellen, dass sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Die bloße Verfügbarkeit eines Songs in einer Plattformbibliothek ersetzt diese Prüfung nicht.

Wer mit einer Schadensersatzforderung konfrontiert wird, sollte deshalb zwei Fragen auseinanderhalten: War die konkrete Musiknutzung erlaubt? Und ist die Höhe des verlangten Schadensersatzes nachvollziehbar begründet? Das Urteil betrifft gerade diese Unterscheidung und die Darlegung des Schadens im konkreten Fall.

Fazit

Das Urteil des LG Frankfurt am Main ist eine wichtige Entscheidung zur Berechnung von Schadensersatz bei unlizenzierter Musiknutzung auf Social Media. Die zentrale Botschaft: Auch wenn eine Urheberrechtsverletzung feststeht, muss die Höhe des verlangten Schadensersatzes nachvollziehbar begründet werden. Nicht ausreichend belegte Lizenzforderungen können deshalb vor Gericht scheitern. Die Pflicht, Musik vor ihrer kommerziellen Nutzung rechtlich abzusichern, bleibt davon unberührt.

Originalentscheidung

LG Frankfurt am Main, 6. Zivilkammer, Urteil vom 09.09.2026 – 2-06 O 424/25.

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Dr. Richard Kindling — Rechtsanwalt und Gründer von KINDLING MEDIENRECHT.